Allgemeine Geschäftsbedingungen für Geschäftsreisen
für Unternehmer und Firmenkunden
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge zwischen [Name des Reiseveranstalters], [Anschrift] (nachfolgend „Veranstalter“), und Unternehmen, juristischen Personen oder sonstigen Geschäftskunden (nachfolgend „Kunde“) über die Organisation und Vermittlung von Geschäftsreisen, Dienstreisen, Gruppenreisen, Incentive-Reisen, Tagungen, Veranstaltungen sowie damit verbundenen Reiseleistungen.
- Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Veranstalter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
- Individuelle Vereinbarungen und Angebote des Veranstalters haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Vertragsgegenstand
- Der Veranstalter erbringt je nach individueller Vereinbarung eigene Reiseleistungen oder vermittelt Reiseleistungen Dritter, insbesondere:
- Beförderungsleistungen,
- Hotel- und Unterkunftsleistungen,
- Mietwagen,
- Transfers,
- Tagungs- und Veranstaltungsleistungen,
- Ausflüge und Rahmenprogramme,
- Eintrittskarten,
- Reiseversicherungen sowie
- sonstige mit der Geschäftsreise zusammenhängende Leistungen.
- Maßgeblich für Umfang und Inhalt der geschuldeten Leistungen sind das jeweilige Angebot, die Buchungsbestätigung und die darin enthaltenen Leistungsbeschreibungen.
- Soweit der Veranstalter ausdrücklich als Vermittler tätig wird, kommt der Vertrag über die jeweilige Reiseleistung zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Leistungsträger zustande. Es gelten ergänzend die Bedingungen des jeweiligen Leistungsträgers.
§ 3 Angebot und Vertragsschluss
- Angebote des Veranstalters sind, sofern nicht ausdrücklich anders bezeichnet, freibleibend.
- Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots durch den Kunden und die anschließende Buchungsbestätigung des Veranstalters zustande.
- Der Veranstalter ist berechtigt, Buchungen bis zur Bestätigung durch den jeweiligen Leistungsträger von dessen Verfügbarkeit abhängig zu machen.
- Der Kunde benennt eine zur Buchung und zur Entgegennahme von Erklärungen berechtigte Kontaktperson. Erklärungen dieser Person gelten als für den Kunden abgegeben, sofern der Veranstalter auf eine entsprechende Bevollmächtigung vertrauen durfte.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
- Es gelten die im Angebot bzw. in der Buchungsbestätigung genannten Preise.
- Soweit nicht anders vereinbart, verstehen sich Preise gegenüber Unternehmern zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Der Veranstalter ist berechtigt, eine angemessene Anzahlung zu verlangen. Höhe und Fälligkeit ergeben sich aus dem Angebot oder der Buchungsbestätigung.
- Rechnungen sind innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist ohne Abzug zu begleichen.
- Bei Zahlungsverzug ist der Veranstalter berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen sowie weitere gesetzlich zulässige Verzugskosten geltend zu machen.
- Bei erheblichen Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden kann der Veranstalter weitere Leistungen von einer Vorauszahlung oder geeigneten Sicherheitsleistung abhängig machen.
§ 5 Änderungen und Umbuchungen durch den Kunden
- Änderungen hinsichtlich Reisetermin, Teilnehmerzahl, Namen der Reisenden, Unterkunft, Beförderung oder sonstiger gebuchter Leistungen bedürfen der Zustimmung des Veranstalters.
- Umbuchungen sind nur möglich, soweit die jeweiligen Leistungsträger dies zulassen.
- Durch Änderungen können zusätzliche Kosten entstehen. Diese werden dem Kunden vor Durchführung der Änderung mitgeteilt, soweit dies nach den Umständen möglich ist.
- Für Namensänderungen, Umbuchungen oder sonstige Änderungen können Bearbeitungsgebühren sowie die vom jeweiligen Leistungsträger berechneten Kosten anfallen.
§ 6 Rücktritt und Stornierung durch den Kunden
- Der Kunde kann eine gebuchte Geschäftsreise oder einzelne Leistungen vor Reisebeginn stornieren, soweit dies vertraglich vereinbart oder nach den Bedingungen des jeweiligen Leistungsträgers zulässig ist.
- Im Falle einer Stornierung werden die vertraglich vereinbarten Stornokosten bzw. die von den jeweiligen Leistungsträgern berechneten Entgelte fällig.
- Soweit im Angebot keine gesonderten Stornierungsbedingungen vereinbart wurden, gelten die Stornierungsbedingungen der jeweiligen Leistungsträger.
- Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Veranstalter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, soweit gesetzlich zulässig.
- Der Veranstalter bleibt berechtigt, einen tatsächlich höheren Schaden nachzuweisen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
§ 7 Änderung oder Absage durch den Veranstalter
- Der Veranstalter ist berechtigt, Leistungen zu ändern oder durch gleichwertige Leistungen zu ersetzen, sofern dies aus sachlichen Gründen erforderlich ist und die Änderung für den Kunden zumutbar ist.
- Hierzu gehören insbesondere Änderungen aufgrund von Fahrplanänderungen, Flugänderungen, behördlichen Vorgaben, Änderungen durch Hotels, Leistungsträger oder Veranstaltungsstätten sowie sonstigen Umständen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat.
- Über wesentliche Änderungen wird der Kunde unverzüglich informiert.
- Soweit eine wesentliche Vertragsänderung vorliegt, richten sich die Rechte des Kunden nach den gesetzlichen Vorschriften bzw. den für die konkrete Reiseleistung geltenden Vertragsbedingungen.
§ 8 Teilnehmer und Verantwortlichkeit des Kunden
- Der Kunde ist dafür verantwortlich, dem Veranstalter alle für die Durchführung der Reise erforderlichen Daten der Reisenden rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.
- Dies betrifft insbesondere Namen, Geburtsdaten, Kontaktdaten, erforderliche Reisedokumente und – soweit für die konkrete Leistung erforderlich – weitere Angaben.
- Der Kunde ist verpflichtet, seine Mitarbeiter und sonstigen Reiseteilnehmer über die für die Reise geltenden Bedingungen, Fristen und Verhaltensregeln zu informieren.
- Kosten, die aufgrund unrichtiger oder verspätet übermittelter Angaben entstehen, trägt der Kunde, soweit er diese zu vertreten hat.
§ 9 Reisedokumente und Einreisebestimmungen
- Der Kunde und die jeweiligen Reisenden sind selbst dafür verantwortlich, über die für die Reise erforderlichen gültigen Reisedokumente zu verfügen.
- Dies gilt insbesondere für Reisepässe, Personalausweise, Visa, Aufenthaltsgenehmigungen und sonstige erforderliche Dokumente.
- Der Veranstalter informiert den Kunden über ihm bekannte Einreise- und Visabestimmungen, übernimmt jedoch keine Garantie für die Erteilung eines Visums oder die Einreisegenehmigung.
§ 10 Haftung des Veranstalters
- Der Veranstalter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die durch eine schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten verursacht werden.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder soweit zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften entgegenstehen.
- Für Leistungen Dritter gelten deren jeweilige Haftungsbedingungen, soweit der Veranstalter lediglich als Vermittler tätig wird.
§ 11 Höhere Gewalt und außergewöhnliche Umstände
- Ereignisse höherer Gewalt, insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, Epidemien, Krieg, Terrorismus, Streiks, behördliche Maßnahmen, erhebliche Verkehrsbeeinträchtigungen oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs der Vertragsparteien, können zu Änderungen oder Einschränkungen der Reiseleistungen führen.
- Die Parteien werden sich in einem solchen Fall unverzüglich über mögliche Alternativen verständigen.
- Weitergehende Rechte richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften und den Bedingungen der jeweils gebuchten Leistungsträger.
§ 12 Versicherungen
- Der Abschluss geeigneter Reise-, Rücktritts-, Abbruch-, Kranken- oder sonstiger Versicherungen wird empfohlen, soweit diese nicht ausdrücklich Bestandteil des Vertrags sind.
- Der Veranstalter ist berechtigt, Versicherungsleistungen lediglich zu vermitteln. Vertragspartner des Versicherungsvertrags wird in diesem Fall der jeweilige Versicherer.
§ 13 Datenschutz
- Der Veranstalter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden und der Reisenden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
- Nähere Informationen ergeben sich aus der jeweils gültigen Datenschutzerklärung des Veranstalters.
§ 14 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
- Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen, soweit gesetzlich zulässig.
- Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur berechtigt, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 15 Erfüllungsort und Gerichtsstand
- Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Veranstalters, soweit gesetzlich zulässig.
- Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als Gerichtsstand der Sitz des Veranstalters vereinbart, soweit gesetzlich zulässig.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
§ 16 Schlussbestimmungen
- Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sollen aus Beweisgründen in Textform erfolgen.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
- Maßgeblich ist die jeweils bei Vertragsschluss gültige Fassung dieser AGB.
Stand: 15.09.2026
[Name des Reiseveranstalters]
[Rechtsform]
[Anschrift]
[Telefon / E-Mail]
[Handelsregister / Registergericht]
[USt-IdNr.]